tarahu
Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 08.10.2005 Beiträge: 42
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Verfasst am: 11.07.2006, 14:22 Titel: Sieg der Gerechtigkei endlich einmal |
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Ich habe vor Freude Geweint als ich diese las.Es ist nicht selbstverständlich das solches hier bei und vorkommt.
Im Gegentei bisher haben alle (Fast) alle dieser Verbrecher Orden und fette Renten nach dem Krieg hier erhalten(siehe Lollitschei)
tarahu
Gericht bestätigt: Keine Rente für Auschwitz-Wärter
Auch die Bewachung des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau durch Angehörige der SS ist nach einem Urteil des Bundessozialgerichts ein Verstoß gegen Grundsätze der Menschlichkeit.
Mit dieser Begründung wies das Gericht am Donnerstag in Kassel die Klage eines ehemaligen SS-Wachmann gegen die Streichung seiner Kriegsopfer-Rente zurück.(siehe unter Ex-KZ-Aufseher Kriegsopfer-Rente möglich) Der heute 83-jährige war nach der Räumung des Lagers 1945 an der Ostfront eingesetzt und verlor dabei sein rechtes Auge. Dafür erhielt er monatlich 118 Euro Rente. Das Land Baden-Württemberg hat dem Mann aber die Versorgung gestrichen.
Der Kläger argumentierte, er habe zwar als SS-Wachmann dem Massenmord in Auschwitz Vorschub geleistet, nicht aber selbst gegen die Grundsätze der Menschlichkeit verstoßen. Dieser Argumentation folgten die Richter nicht und verwiesen auf eine Neuregelung des Bundesversorgungsgesetzes 1998. Die Streichung gelte auch dann, wenn die Taten schwerere wögen als das Vertrauen des Klägers in weitere Zahlungen.
Auch das Sozialgericht und das Landessozialgericht hatten die Streichung der Rente zuvor bestätigt. Das Bundessozialgericht sah zwar auch einen Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit. Allerdings hoben die Richter das Berufungsurteil auf und verwiesen die Sache an das Landessozialgericht zurück. Dort soll geklärt werden, ob der Kläger mit zwei erfolglosen Versetzungsgesuchen alles ihm Zumutbare getan hat, um sich dem Dienst im KZ zu entziehen.
Der 83-Jährige wurde im Oktober 1942 als so genannter Volksdeutscher in Kroatien zur Waffen-SS eingezogen. Als Angehöriger des Wachsturmbanns in Auschwitz hatte er laut Gericht das Lager auf Wachtürmen und in Postenketten sowie Arbeitskommandos von Häftlingen außerhalb des Lagers zu bewachen. Dazu gehörte auch der so genannte Rampendienst, also die Absperrung der außerhalb des KZ gelegenen Rampe, auf der die Häftlinge zur Tötung oder zum Arbeitseinsatz ausgewählt wurden.
Im Lager Auschwitz bei Krakau wurden von Anfang 1942 bis Ende 1944 rund 1,5 Millionen Juden sowie viele Tausend Sinti und Roma und Polen ermordet. Nach der Ankunft in Viehwaggons wurden die meisten Menschen noch am selben Tag mit dem Giftgas Zyklon B umgebracht. Der kleinere Teil wurde zur Zwangsarbeit bis zur völligen Erschöpfung abkommandiert. Die große Mehrheit der Zwangsarbeiter überlebte nur wenige Monate.
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