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tarahu
Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 08.10.2005 Beiträge: 42
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Verfasst am: 11.07.2006, 21:56 Titel: Rentenanträgen ehemaliger NS-Ghettoarbeiter abgelehnt |
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"Unkenntnis der Antragsteller"
Oder ein Skrupelloser Plan unserer Regierung um sich an diesen Geldern zu Bereichern.Wurde hier mit Absicht und nach Plan gehandelt?Es ist eine Unverfrorenheit unsere Regierung wie sie mit Ehemaligen Zwangsarbeitern umgeht.Ich Vermute das diese Angelegenheit so Verkompliziert wurde und das mit der Absicht diese Leute einfach davon abzuhalten einen Antrag überhaupt zu stellen.Schon alleine das Wort im Ghetto aus eigenem Willensentschluss gearbeitet zu haben ist schon ein Wahnsinn.Klar sie haben aus eigenem Willen gearbeitet aber nur weil die Nazis oder die SS ihnen Versprechungen machte die aber nie eingehalten wurden.So gesehen kann ich aber nicht von einer Freiwilligkeit hier reden. Unkenntnis der Antragsteller nein kann ich nicht Behaupten hier hat die Regierung die Pflicht diese Menschen Aufzuklären denn eine Regierung (Nazis)hat sie ja ins Lager gesteckt.Solche Ansprüche können und dürfen nicht Verjähren
tarahu
tarahu
61.000 Rentenanträgen ehemaliger NS-Ghettoarbeiter abgelehnt
05. Jul. 2006
5000 von insgesamt rund 70.000 Rentenanträgen ehemaliger NS-Ghettoarbeiter wurden bislang bewilligt worden. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor. Demnach wurden bislang 61.000 Anträge nach dem "Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto" (ZRBG) abgelehnt. Die Bundesregierung begründete die hohe Quote mit der "Unkenntnis der Antragsteller" über die komplizierte Rechtslage.
Danach beständen Rentenansprüche nur, wenn die Beschäftigung in einem Ghetto "aus eigenem Willensentschluss" ausgeübt worden sei. Da in den Ghettos Menschen zumeist aber zur Arbeit gezwungen worden seien, bestehe kein Anspruch auf Rentenzahlungen, sondern auf bestimmte Entschädigungsleistungen.
Nach Angaben der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" sind die Entschädigungszahlungen an ehemalige Zwangsarbeiter des NS-Regimes fast vollständig abgeschlossen.
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tarahu
Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 08.10.2005 Beiträge: 42
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Verfasst am: 22.08.2006, 13:17 Titel: Eine Sportliche Disziplin der Konzerne |
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Für wahr es ist so,erst machen sie alle Arbeitsplätze hier Platt mit Hilfe unserer Regierung gibt es ja noch Geld dazu.Aber nun soll der Kahlschlag in Sache Entschädigung noch folgenSie haben eben die Macht dazu die Drohungen auch noch die alle Letzten Arbeitsplätze zu Vernichten steht dabei im Hintergrund.Wie gesagt es könnte so sein.Gerade die Schweitz mit ihren undurchsichtigen Bankgeschäften und ihrer Politik vor und während der Nazizeit haben sich ja nicht mit Ruhm Beleckert.
IBM-Holocaust-Klage verjährt
tarahu
Das Bundesgericht in Lausanne hat eine seit vier Jahren hängige Klage der Sinti und Roma-Organisation GIRCA gegen IBM abgewiesen. Dies berichten verschiedene Medien unter Berufung auf den Anwalt der Organisation, Henri-Philippe Sambuc. Die "Gypsy International Recognition and Compensation Action" hatte 2002 auf Schadenersatz von 100'000 US-Dollar für fünf Holocaust-Opfer aus Deutschland, Frankreich und Schweden geklagt. Die Klage sei verjährt, sagte Sambuc.
Die Genfer Justiz hatte vergangenes Jahr nach einem Streit um die Zuständigkeit der Gerichte (IBM hatte während dem Zweiten Weltkrieg den Europa-Hauptsitz in Genf) die Klage als verjährt erklärt. Die GIRCA wandte sich darauf an das oberste Gericht, dieses bestätigte die Verjährung der Klage in einem so genannten Urteilsdispositiv. Eine Begründung folgt erst später. Der Anwalt wird in den Medien mit der Aussage zitiert, dass der Entscheid jene Stimmen nicht zum Schweigen bringe, die Opfer von Verbrechen gegen die Menschlichkeit geworden seien.
GIRCA wirft IBM vor, Genf sei die Drehscheibe für IBM-Geschäfte mit Nazi-Deutschland
gewesen. Vor zwei Jahren hatte ein Genfer Berufungsgericht befunden, IBM habe die Nazis unterstützt, weil die Opfer mit IBM-Maschinen erfasst worden seien. Gemäß Angaben des US-Autors Edwin Black hatten die Nazis IBM-Lochmaschinen benutzt, um Informationen über die Häftlinge zu verschlüsseln. IBM hat die Vorwürfe stets zurückgewiesen und zeigte sich konsequenterweise mit dem Entscheid des Bundesgerichts zufrieden. GIRCA will vorerst die Urteilsbegründung abwarten. (mim)
Montag, 21.08.2006, Letzte Aktualisierung: 17:07
IBM-Holocaust-Klage verjährt
Das Bundesgericht in Lausanne hat eine seit vier Jahren hängige Klage der Sinti und Roma-Organisation GIRCA gegen IBM abgewiesen. Dies berichten verschiedene Medien unter Berufung auf den Anwalt der Organisation, Henri-Philippe Sambuc. Die "Gypsy International Recognition and Compensation Action" hatte 2002 auf Schadenersatz von 100'000 US-Dollar für fünf Holocaust-Opfer aus Deutschland, Frankreich und Schweden geklagt. Die Klage sei verjährt, sagte Sambuc.
Die Genfer Justiz hatte vergangenes Jahr nach einem Streit um die Zuständigkeit der Gerichte (IBM hatte während dem Zweiten Weltkrieg den Europa-Hauptsitz in Genf) die Klage als verjährt erklärt. Die GIRCA wandte sich darauf an das oberste Gericht, dieses bestätigte die Verjährung der Klage in einem so genannten Urteilsdispositiv. Eine Begründung folgt erst später. Der Anwalt wird in den Medien mit der Aussage zitiert, dass der Entscheid jene Stimmen nicht zum Schweigen bringe, die Opfer von Verbrechen gegen die Menschlichkeit geworden seien.
GIRCA wirft IBM vor, Genf sei die Drehscheibe für IBM-Geschäfte mit Nazi-Deutschland
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tarahu
Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 08.10.2005 Beiträge: 42
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Verfasst am: 23.08.2006, 05:36 Titel: IBM-Holocaust-Klage verjährt |
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Montag, 21.08.2006, Letzte Aktualisierung: 17:07
IBM-Holocaust-Klage verjährt
Das Bundesgericht in Lausanne hat eine seit vier Jahren hängige Klage der Sinti und Roma-Organisation GIRCA gegen IBM abgewiesen. Dies berichten verschiedene Medien unter Berufung auf den Anwalt der Organisation, Henri-Philippe Sambuc. Die "Gypsy International Recognition and Compensation Action" hatte 2002 auf Schadenersatz von 100'000 US-Dollar für fünf Holocaust-Opfer aus Deutschland, Frankreich und Schweden geklagt. Die Klage sei verjährt, sagte Sambuc.
Die Genfer Justiz hatte vergangenes Jahr nach einem Streit um die Zuständigkeit der Gerichte (IBM hatte während dem Zweiten Weltkrieg den Europa-Hauptsitz in Genf) die Klage als verjährt erklärt. Die GIRCA wandte sich darauf an das oberste Gericht, dieses bestätigte die Verjährung der Klage in einem so genannten Urteilsdispositiv. Eine Begründung folgt erst später. Der Anwalt wird in den Medien mit der Aussage zitiert, dass der Entscheid jene Stimmen nicht zum Schweigen bringe, die Opfer von Verbrechen gegen die Menschlichkeit geworden seien.
GIRCA wirft IBM vor, Genf sei die Drehscheibe für IBM-Geschäfte mit Nazi-Deutschland
gewesen. Vor zwei Jahren hatte ein Genfer Berufungsgericht befunden, IBM habe die Nazis unterstützt, weil die Opfer mit IBM-Maschinen erfasst worden seien. Gemäß Angaben des US-Autors Edwin Black hatten die Nazis IBM-Lochmaschinen benutzt, um Informationen über die Häftlinge zu verschlüsseln. IBM hat die Vorwürfe stets zurückgewiesen und zeigte sich konsequenterweise mit dem Entscheid des Bundesgerichts zufrieden. GIRCA will vorerst die Urteilsbegründung abwarten. (mim)
Montag, 21.08.2006, Letzte Aktualisierung: 17:07
IBM-Holocaust-Klage verjährt
Das Bundesgericht in Lausanne hat eine seit vier Jahren hängige Klage der Sinti und Roma-Organisation GIRCA gegen IBM abgewiesen. Dies berichten verschiedene Medien unter Berufung auf den Anwalt der Organisation, Henri-Philippe Sambuc. Die "Gypsy International Recognition and Compensation Action" hatte 2002 auf Schadenersatz von 100'000 US-Dollar für fünf Holocaust-Opfer aus Deutschland, Frankreich und Schweden geklagt. Die Klage sei verjährt, sagte Sambuc.
Die Genfer Justiz hatte vergangenes Jahr nach einem Streit um die Zuständigkeit der Gerichte (IBM hatte während dem Zweiten Weltkrieg den Europa-Hauptsitz in Genf) die Klage als verjährt erklärt. Die GIRCA wandte sich darauf an das oberste Gericht, dieses bestätigte die Verjährung der Klage in einem so genannten Urteilsdispositiv. Eine Begründung folgt erst später. Der Anwalt wird in den Medien mit der Aussage zitiert, dass der Entscheid jene Stimmen nicht zum Schweigen bringe, die Opfer von Verbrechen gegen die Menschlichkeit geworden seien.
GIRCA wirft IBM vor, Genf sei die Drehscheibe für IBM-Geschäfte mit Nazi-Deutschland
tarahu
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opfer Administrator
Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 16
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Verfasst am: 23.08.2006, 12:29 Titel: kommentar holocaustopfer |
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| komentar holocaustoper
kann eine tat derjenigen die die kz opfer verfolgt und ermordet haben verjaehren ? vorallendingen wenn man in der bearbeitung der strafverfolgung und das steht ja einerseits fest, das man diese wenn zu spaet bearbeitet hat ? wieso wartet man 4 jahre auf eine entscheidung ? die schweiz kann sie denn alleine das recht der verjaehrung in anspruch nehmen ?
wir die organisation und vertretung der holocaustopfer erkenen diese verjaehrung eben nicht an, weil die schweiz in dieser hinsicht zu spaet mit einer straverfolgung und aufdeckung der taten von sich aus begonnen hat, wenn man ueberhaupt davon ausgehen kann das die schweiz von sich aus die taeter verfolgt hat ? was aber nicht bekant ist das die schweiz die taeter strarechtlich verfolgt hat.
wir werfen der schweiz eher wenn versaeumnisse in dieser hinsicht vor, weil sie es bisher versaeumt hat, von sich aus strafrechtlich die taeter anzuzeigen !
komentar holocaustpfer
rosenberg |
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