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Nicht Schuldig Freispruch

 
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tarahu



Geschlecht: Geschlecht:männlich
Anmeldungsdatum: 08.10.2005
Beiträge: 42

BeitragVerfasst am: 04.02.2008, 23:41    Titel: Nicht Schuldig Freispruch Antworten mit Zitat

Sonntag, 03.02. - Sie sind hier: Startseite Nachrichten | Lokales | Baunatal | Artikel
Amtsgericht spricht Antisemiten frei
Der rechtsextreme Baunataler Publizist Erich G. wird für volksverhetzende Flugblätter nicht bestraft

Von Joachim F. Tornau
Baunatal. Schuldig, aber unbestraft: Aus formalen Gründen ist der rechtsextreme Publizist Erich G. aus Baunatal am Donnerstag vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen worden. Das Kasseler Amtsgericht war zwar überzeugt davon, dass der 93-Jährige mit einem antisemitischen Text "das Judentum verunglimpft und zum Hass aufgestachelt" habe. Doch es könne nicht ausgeschlossen werden, dass er das Pamphlet bereits vor dem Jahr 2001 verfasst habe - und damit sei zu seinen Gunsten von Verjährung auszugehen.

Es ging um Flugblätter, die vor einigen Jahren im Rheinland aufgetaucht waren. Darin zeichnete G. das Schauerbild vermeintlicher jüdischer Weltbeherrschungspläne: Die Juden, geiferte der Rechtsextremist, würden "seit Moses Zeiten" die Völker der Welt "durch Tücke, Betrug und Gewalt" zu unterjochen versuchen. Außerdem wurde in einem an Schüler gerichteten Handzettel für ein Buch G.s geworben, in dem der 1914 in Königsberg geborene Alt-Nazi den Antisemitismus zu einer bloßen Erfindung der Juden erklärt. Vor Gericht wollte sich Erich G. zu alledem nicht äußern. Und sein Anwalt übte sich im Haarespalten: Sein Mandant habe keine Flugblätter geschrieben und verteilt. "Wenn jemand diesen Text verwendet und als Flugblatt verbreitet, ist das nicht unser Problem."
Gericht und Staatsanwaltschaft dagegen mochten an die Unwissenheit des rechten Agitators nicht glauben: "Ich gehe davon aus, dass Sie diese Schrift hergestellt haben", sagte Richterin Schornstein-Bayer. "Denn sie trägt Ihre Unterschrift." Nur in die Briefkästen gesteckt habe die Zettel wohl jemand anders. "Ich nehme nicht an, dass Sie als über 90-Jähriger dafür ins Rheinland gefahren sind." Dennoch blieb G. die verdiente Strafe erspart. Das Erstaunliche: Es wäre seine erste Verurteilung gewesen.
Weiße Weste
Nach Auskunft des Gerichts ist das Vorstrafenregister des braunen Baunatalers blütenweiß - was angesichts des Eifers des rechtsextremen Publizisten mehr als verwunderlich erscheint. Rund zwei Dutzend Bücher und Broschüren hat er bereits veröffentlicht; das Internet ist voll mit seinen Hasstiraden. Auch vor der offenen Leugnung des Holocaust schreckt G. nicht zurück. Im Jahr 2003 erstattete er sogar Strafanzeige gegen Bundespräsident Johannes Rau, Bundeskanzler Gerhard Schröder und Bundestagspräsident Wolfgang Thierse wegen "unterlassener Hilfeleistung und der Zugehörigkeit zu einer kriminellen Vereinigung" - weil sie ihm einfach nicht glauben wollten, dass die nationalsozialistische Judenvernichtung einzig und allein "auf Lügen und Verleumdungen" beruhe. Die Hetzanzeige veröffentlichte G. als offenen Brief. Noch heute ist sie im Internet nachzulesen. Strafrechtliche Konsequenzen für den Holocaust-Leugner hatte auch dies offenbar nicht.


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